
Pass / Identitätskarte
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass
Führerausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Fahrzeugausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Zolldokumente für Autos
Zeitweilige Einfuhr bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
CH-Kleber, Pannendreieck und Sicherheitsweste
Strassengebühren
Die meisten Autobahnstrecken sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt an der Zahlstation. Mittels Kreditkarte, Bar oder ViaCard. ViaCard hier beim ACS erhältlich!
Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsverkehr. Auf den Autobahnen und Hauptstrassen Abblendlicht für alle Motorfahrzeuge auch am Tage vorgeschrieben.
Gebührenfreie Parkplätze werden durch weisse Linien, gebührenpflichtige Parkplätze durch blaue Linien und reservierte Parkplätze druch gelbe Linien gekennzeichnet. Parkscheiben sind im Automaten oder in Tabakläden und Zeitungskiosken erhältlich.
Fahrverbote für Lastwagen
Um die Luftverschmutzung zu reduzieren, werden in den historischen Zentren mancher grossen Städte zwischen 8 und 20 Uhr, Fahrverbote oder Einschränkungen in Kraft gesetzt. Diese Einschränkungen werden durch die Gemeinden bestimmt.
- von Oktober bis Mai, sonntags von 8 bis 22 Uhr
- von Mai bis September, sonntags von 7 bis 24 Uhr
Motorräder
Helmtragepflicht für Fahrer und Beifahrer.
Abblendlicht auch am Tage vorgeschrieben.
Das Motorrad muss mit zwei Rückspiegel ausgestattet sein. Motorräder mit weniger als 150 cm3 sind auf Autobahnen verboten.
Blutalkoholgrenze
0,5 Promille
Sicherheitsgurten
Auf allen Sitzen obligatorisch
Kindersicherung / Kinderrückhaltevorrichtungen
Kind < 1,50 m Kinderrückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen 44/03)
Kind > 1,50 m oder > 12 Jahre Sicherheitsgurt obligatorisch vorn und hinten
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen
Tempolimiten
| Km/h | Motorrad | Auto | +Anhänger |
| Innerorts | 50 | 50 | 50 |
| Ausserorts | 90 | 90 | 70 |
| Autobahnen | 130 | 130 | 80 |
Bussen
Sie müssen auf der Stelle beglichen werden; wenn der Fahrer die Bezahlung verweigert, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Immer eine Quittung ("ricevuta") verlangen.
Wichtigste Bussen
Parkieren verboten: 40 - 300 Euro
Nichtbeachten eines Lichtsignals: 150 - 600 Euro
Alkohol am Steuer: 500 - 6000 Euro Haft bis zu 6 Monate
Nichttragen der Sicherheitsgurten: 80 - 300 Euro
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung: 150 - 600 Euro
Ein- und Ausfuhr
Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 430 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung
Ausfuhr limitiert: Kunstwerke und Antiquitäten, nur mit Bewilligung der "Soprintendenza per i beni archeologici" jeder Region oder des Ministero per i beni e le attività culturali
Einfuhr von Kanister
Einfuhr von 60 l Treibstoff in Kanistern erlaubt.
Währung
EURO (EUR) zu 100 Cent
Gebühren und MwSt.
IVA ("Imposta sul valore aggiunto", etwa 20 %); sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 155 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt.
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.
Verkehrsinformationen
Notfälle
Polizei 112
Ambulanz 118
Feuerwehr 115
“Easy Italia” ist die neue mehrsprachige Telefonbetreuung - realisiert auf Initiative des Ministers für Tourismus - die dem Touristen auf Besuch in Italien, 7 Tage die Woche, von 9 bis 22 Uhr Auskunft und Unterstützung bietet.
Unter der Nummer 039.039.039 - zum Preis eines Anrufs ins nationale Festnetz (oder wie mit Ihrem Mobilfunkbetreiber nach Tarifplan festgelegt) - können die Touristen in sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Chinesisch, Spanisch und Italienisch) kompetente Auskunft erhalten.
Aktualisierte Informationen über das kulturelle und touristische Angebot in Italien, Hinweise zu Transportwesen und Verkehrsverbindungen, Hilfe und Sprachvermittlung bei Notfällen, Beratung über den Rechtsschutz, direkte Verbindung zu den Informationsnetzen und eine spezialisierte Betreuung für Behinderte.
Kompliziertere Anfragen werden von einem Back Office behandelt, das anhand eines Rückrufservice mit dem Touristen bis zur endgültigen Lösung des Problems in telefonischem Kontakt bleibt.