
Pass / Identitätskarte
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass
Führerausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Fahrzeugausweis
Schweizerischer Ausweis anerkannt
Zolldokumente für Autos
Zeitweilige Einfuhr bis zu 6 Monaten ohne Zolldokumente
Andere Formalitäten für Fahrzeuge
CH-Kleber, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Ausrüstung und Sicherheitsweste
Strassengebühren
Vignette ("Pickerl") erforderlich für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen für die Autobahnen und Autostrassen; Anhänger und Wohnwagen sind nicht vignettenpflichtig. Pickerl hier beim ACS erhältlich!
A 12: das Teilstück von der deutsch/österreichischen Grenze (Rosenheim-Kufstein) bis zur ersten Ausfahrt (Kufstein-Süd) ist vignettenfrei; der Landecker-Tunnel ist vignettenpflichtig.
A14: die Umfahrungsautobahn von Bregenz und der Pfänder-Tunnel (der nach Deutschland führt) sind vignettenpflichtig.
Zahlreiche Tunnels auf den Autobahnen A9, A10, A11 und S16 und die Autobahn A13 sind zusätzlich gebührenpflichtig; die gängigen Kreditkarten werden akzeptiert.
Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsverkehr. Das Überholen eines stehenden Schulbusses (durch eine gelb-rote Tafel gekennzeichnet) ist verboten.
Das Hupen ist in den meisten Ortschaften nachts verboten (ein Schild am Ortseingang weist darauf hin), in Wien besteht Tag und Nacht Hupverbot.
Fahrverbote für Lastwagen
- nachts von 22.00 bis 05.00 Uhr Für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen
- samstags von 15.00 bis 24.00 Uhr; Sonntags und an Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr
Motorräder
Helmtragepflicht für Fahrer und Beifahrer.
Abblendlicht auch am Tage vorgeschrieben.
Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung muss mitgeführt werden.
Blutalkoholgrenze
0,5 Promille
Sicherheitsgurten
Auf allen Sitzen obligatorisch
Kindersicherung / Kinderrückhaltevorrichtungen
Kind < 1,35 m Kinderrückhaltevorrichtung (ECE 44/03 oder 44/04)
Kind > 1,35 m Höhenverstellbarer Dreipunktgurt (nicht über Hals!)
Kind > 1,50 m oder > 14 Jahre Sicherheitsgurt obligatorisch vorn und hinten
Kindersitze und Babyschalen gelten als Rückhaltevorrichtungen
Tempolimiten
| Km/h | Motorrad | Auto | +Anhänger |
| Innerorts | 50 | 50 | 50 |
| Ausserorts | 100 | 100 | 80 |
| Autobahnen | 130 | 130 | 100 |
Bussen
Die Polizei kann an Ort und Stelle Bussen bis zu 36 EUR kassieren und für höhere Beträge eine Kaution verlangen.
Wichtigste Bussen
Parkieren verboten: 20 - 70 Euro
Nichtbeachten eines Lichtsignals: >40 Euro
Nichtbeachten der Winterausrüstungspflicht: 35 - 5000 Euro
Alkohol am Steuer: >580 Euro
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung: >25 Euro
Fahren ohne Vignette auf Autobahnen und -strassen: 120* Euro
* an Ort und Stelle erhoben; kann diese nicht sofort bezahlt werden, Busse bis zu 4000 EUR
Ein- und Ausfuhr
Zollfreie Einfuhr: persönliches Reisegut, Sportausrüstung, Geschenke bis zu einem Wert von 175 EUR, Mobiltelefon, Fotoapparat, Videokamera, Radio, Campingausrüstung
Ausfuhr limitiert: sakrale Kunstwerke und Antiquitäten (nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes)
Einfuhr von Kanister
Einfuhr von 10 l Treibstoff in Kanistern erlaubt.
Währung
EURO (EUR) zu 100 Cent
Gebühren und MwSt.
10 - 20 %; sie kann rückerstattet werden, wenn der Warenwert 75 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt.
Die MwSt. kann nicht von allen Geschäften rückgefordert werden. Falls dies jedoch möglich ist, muss der Verkäufer dem Kunden ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular aushändigen.
Die auf Autoreparaturen oder Dienstleistungen verlangte MwSt. kann nicht rückgefordert werden.
Verkehrsinformationen
ÖAMTC Tel. 0810 120 120
Notfälle
Polizei 112
Ambulanz 112
Feuerwehr 112