26.03.2010: Parlamentarische Initiative „Abschaffung der Fahrradnummer“
Der ACS ist mit der vorgeschlagenen Abschaffung der Fahrradnummer nicht einver-standen. Am heutigen bewährten System der mit der obligatorischen Velovignette verbundenen Haftpflichtversicherung ist auch in Zukunft festzuhalten. Unter Anderem hilft die durch die erforderliche Beschaffung der Vignette bestehende minimale Hürde, betriebsuntaugliche Fahrräder aus dem Strassenverkehr weg zu halten und ist damit zumindest ein kleiner Beitrag zur Verkehrssicherheit. Allenfalls wäre im Gegenteil das System der Velovignette sogar in Richtung verursachergerechte Finanzierung der von Fahrrädern benutzen Infrastruktur auszubauen.
15.02.2010: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz
Der Bericht erweckt den Eindruck, als ob die Verantwortlichen davon ausgehen würden, dass die möglichen Entwicklungen in der Schweiz irgendeinmal abgeschlossen sein werden und zum Beispiel die Verkehrsinfrastrukturen der Schweiz bereits heute praktisch abschliessend fertig gestellt sein würden. Diese Einstellung ist nicht sehr zukunftsorientiert und kann den objektiven Blick in eine fernere Zukunft trüben. Wir sind der Überzeugung, dass die Infrastrukturen laufend und vorausschauend den Bedürfnissen anzupassen sind. Für den Zeitraum, welchen der Bericht abdecken will, bedeutet dies mit Sicherheit den Ausbau der Kapazitäten. Sollten dereinst neue technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Trends zu Überkapazitäten führen, so dürften der Um- und Rückbau von Infrastrukturen auch kein Tabu sein. Für dieses Vorgehen spricht auch die Tatsache, dass durch nicht realisierte Projekte volks-wirtschaftliche Kosten entstehen (Opportunitätskosten). Eine objektive Prüfung und Berücksichtigung dieser Kosten ist nach unserer Beurteilung für die nachhaltige Gestaltung der Verkehrsinfrastrukturen zwingend erforderlich.
07.09.2009: Umweltetiketten-Verordnung
Der Automobil Club der Schweiz (ACS) lehnt den Vorschlag für eine neue Umweltetikette ab. Der ACS beurteilt die bereits bestehende energieEtikette als zielführendes, bewährtes und auf breitester Basis gut eingeführtes und akzeptiertes Instrument. Er betrachtet die Förderung des bestehenden Systems als bedeutend sinnvoller als die Entwicklung und Lancierung einer neuen Umweltetikette, die sowohl den Autohandel als auch den Käufer völlig überfordert und letztlich keine neuen, für die Umwelt relevanten Erkenntnisse und Verbesserungen bringt.
03.07.2009: Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen
Die Stellungnahme wurde termingerecht am 30. Juni 2009 zugestellt. Gemäss dieser Vorlage sollen die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert sowie kognitive Mindestanforderungen in die Verordnung aufgenommen werden. Der ACS kann nicht alle vorgeschlagenen Massnahmen vorbehaltlos unterstützen.
03.07.2009: Anhörung zum Erlass einer Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register
Der ACS hat die Stellungnahme termingerecht am 30. Juni 2009 zugestellt. Er hat grundsätzlich Verständnis für die Bestrebungen zur Koordination der Erhebung von Unfalldaten im Strassenverkehr. Die vorgesehenen Auswertungsmöglichkeiten scheinen Potenzial zur Verbesserung der Analyse von Verkehrunfällen zu beinhalten und könnten letztlich die Möglichkeit zur Konzeption von präzise auf spezifische Probleme ausgerichtete Kampagnen und Verkehrssicherheitsmassnahmen bieten. Aus grundsätzlichen Überlegungen müssen wir aber das skizzierte Vorgehen ablehnen. Wie im Erläuterungsbericht bestätigt wird, fehlt aktuell die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines Strassenverkehrsunfall-Registers. Die Schaffung der entsprechenden Grundlage wird erst mit dem Massnahmenpaket "Via sicura" angestrebt (Anpassung Art. 104g SVG). Der ACS beurteilt es als äusserst heikel, wenn die Verwaltung von sich aus Verordnungsentwürfe präsentiert, bevor das Parlament "Via sicura" verabschiedet hat. Erst dadurch werden die Leitlinien gesetzt, nach welchen sich die Verwaltung auszurichten hat. Dass die Verwaltung in einer Demokratie den politischen Entscheid abwartet, bevor sie aktiv wird, müsste deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Der ACS ist deshalb der Ansicht, dass aus formaljuristischen Gründen die Arbeiten am Strassenverkehrsunfall-Register einzustellen sind, bis die entsprechende Gesetzesgrundlage vorliegt.
Strassenverkehrsunfall-Register