Feinstaubplakette für Deutschland

Der Strassenverkehr trägt etwa mit einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. Da der Anteil an den Feinstaubemissionen in Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Strassen besonders hoch ist, wurde zum Schutz der Gesundheit eine europaweite Feinstaubrichtlinie erlassen. Sie ermöglicht den deutschen Gemeinden, in Ballungszentren Umweltzonen zu definieren. Diese Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet und dürfen nicht befahren werden.

Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Ausnahmen vom generellen Fahrverbot werden durch ein Zusatzschild angezeigt, welches signalisiert, mit welcher Feinstaubplakette die freie Fahrt in der Umweltzone möglich ist.

Dieses Zusatzschild gibt es in drei Versionen: 

  • Eine grüne Plakette 
  • Zwei Plaketten, eine grüne und eine gelbe 
  • Alle drei Plaketten.

Die Fahrzeuge mit entsprechender Plakette sind vom Fahrverbot ausgenommen.

Plakettenpflicht für nicht-deutsche Autofahrer

Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse muss deshalb auch von ausländischen Autofahrern an der Windschutzscheibe angebracht sein – sonst wird ein Bussgeld riskiert. 

Falls Sie die Umweltplakette bestellen möchten, können Sie als ACS Mitglied gerne Kontakt mit der ACS Sektion beider Basel und ACS Sektion Zürich aufnehmen. Für die Bestellung ist eine Kopie Ihres Fahrzeugausweises bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig.

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